Baumfällungen
Wenn Bäume gefällt werden müssen – aus Verkehrssicherheitsgründen oder zum Beispiel aufgrund von Bauvorhaben oder Gartenumgestaltungen, stellen wir sicher, dass die Fällung selbst unter schwierigsten Standortbedingungen gelingt. So können wir einerseits bei enger Bebauung oder Grundstücken ohne Zufahrt ausschließlich kletternd und mit Abseiltechniken fällen, andererseits an viel befahrenen Straßen zeitgleich mehrere Hubarbeitsbühnen und weitere leistungsstarke Maschinen einsetzen, um die Einschränkungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten.
Vor einer Baumfällung ist es wichtig zu klären, ob der Baum durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist. In diesem Fall muss die Fällung durch die örtliche Behörde genehmigt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Maßnahme und der Kommunikation mit der Behörde.
Auch die Planung und Ausführung der Absicherung des Gefahrenbereichs, die Verkehrsbeschilderung, sowie Umleitungen mit den dazugehörigen Behördengängen gehört zu unserem Service.